Kosten
Da es sich um eine Privatpraxis handelt erfolgt die Rechnungsstellung wie gewohnt direkt an Sie. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung welche Möglichkeiten der Kostenerstattung für Psychotherapie ihr Vertrag vorsieht.
Privat Versicherte Die Kostenerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte In den meisten Fällen wird eine Therapie durch die Beihilfe erstattet/bezuschusst.
Selbstzahler können zwischen einer genauen Abrechung in Anlehnung an die GOP oder einem günstigeren Pauschalangebot wählen. Die Behandlung von Selbstzahlern wird bei keiner Versicherung o.ä. aktenkundig.
Gesetzlich Versicherte
Wenn sie gesetzlich versichert sind gibt es die Möglichkeit die Therapie über eine Kostenerstattung zu bezahlen. Wir sind Ihnen bei der Oragnisation der Formalitäten gern behilflich.
Zusatzversicherung Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung können sich die Behandlung auf diesem Wege bezuschussen lassen.